Allianz Center Übersetzungsbüro
Übersetzungs- und Dolmetscherdienste
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich:
- Familienzusammenführung – Anmeldung einer Eheschließung
- Anerkennung im Ausland erzielter Abschlüsse medizinischen Fachpersonals
- Studieninteressierte aus dem Ausland
- Legalisation der Urkunden
Unsere Dienstleistung:
Beglaubigte Übersetzungen
(Arabisch, Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Türkisch, Ukrainisch, Persisch und Kurdisch).
Registrierung einer Eheschließung, Scheidung oder Beurkundung einer Geburt im In- und Ausland.
Legalisierung der Urkunden.
Anerkennung Heilberufe für ausländische Ärzte
Unser Dolmetscherdienst steht Ihnen auch bei allen Terminen bei allen Behörden in Deutschland zur Verfügung.
Vertretung bei der Beantragung der Anerkennung im Ausland erzielter Abschlüsse medizinischen Fachpersonals sowie beruflicher Abschlüsse.
Wer sind wir:
Wir sind ein in Deutschland registriertes Unternehmen, und bieten verschiedene Dienstleistungen an, darunter professionelle Vereidigte Übersetzungen in verschiedenen Sprachen. Seit über Zehn Jahren beschäftigen wir uns mit den Familiennachzugdiensten, egal ob die Ehe vor oder nach Ihrer Einreise nach Deutschland stattfand, wir bereiten Ihren Antrag sorgfältig vor und helfen Ihnen dabei, längere Bearbeitungszeiten durch die deutschen Botschaften im Ausland zu vermeiden.
Warum wir ?
Kundenbewertungen
Häufig gestellte Fragen
In der Regel benötigen wir 3-4 Monate, um den Antrag vollständig vorzubereiten und zu bearbeiten, nachdem er von der zuständigen deutschen Botschaft legalisiert worden ist.
Grundsätzlich ja, jeder Flüchtling hat das Recht auf Familienzusammenführung, unabhängig davon, ob Ihre Ehe in Deutschland oder im Ausland registriert ist.
Habe ich das Recht, meine Verlobte oder meinen Verlobten nach Deutschland nachzuholen, nachdem ich als alleinstehende Person nach Deutschland gekommen bin?
Ja, dies ist mit einer besonderen Vollmachtsurkunde eines Notars in Deutschland oder der Botschaft Ihres Landes in Deutschland möglich.
Ja, der Antragsteller (Ehemann oder Ehefrau – Verlobter oder Verlobte) benötigt ein A1-Sprachzeugnis des Goethe-Instituts oder des ÖSD, wenn das Datum der Eheschließung jüngeren Datums ist, d. h. nach der Ankunft in Deutschland.
Ja, die Legalisation ist ein Verfahren zur Bestätigung der Echtheit und Gültigkeit ausländischer Dokumente, die für offizielle Zwecke in Deutschland verwendet werden sollen. Öffentliche Urkunden und Papiere werden legalisiert. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an uns. Die Legalisierung von Dokumenten durch die deutsche Botschaft dauert etwa 4-6 Wochen.
3-5 Arbeitstage, wobei dies auch vom Inhalt und der Menge abhängt.